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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Böhmer & Schilcher Vermögensverwaltung GmbH
Otto-Hahn-Str. 9
51643 Gummersbach

Handelsregister: HRB 39923
Registergericht: Amtsgericht Köln

Vertreten durch:
Fabian Böhmer, Thomas Schilcher

Kontakt

Telefon: 0 22 61 / 29 04 69 0
Telefax: 0 22 61 / 29 04 69 11
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Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE222726513

Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
und
Marie-Curie-Straße 24 – 28
60439 Frankfurt am Main

http://www.bafin.de

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Provinzial Rheinland
Provinzialplatz 1
40591 Düsseldorf

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

Redaktionell Verantwortlicher

Fabian Böhmer

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Weitere Informationen

Die Böhmer & Schilcher Vermögensverwaltung GmbH ist Mitglied im 
Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV).

Erlaubnis zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gem. § 15 WpIG i.V.m. § 86 Abs. 1 WpIG
(vormals § 32 Abs. 1 KWG)


Die bisherige Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gem. § 32 Abs. 1 KWG, unter dem Aktenzeichen WA 48 (118695) 100 erteilt am 24. Juli 2002, gilt gem. § 86 Abs. 1 WpIG weiterhin als erteilt. Die Erlaubnis umfasst die Bereiche Finanzportfolio-Verwaltung, Anlageberatung sowie die Anlage- und Abschlussvermittlung.

Sonstige rechtliche Hinweise

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Im Jahr 2015 wurde das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet. Seitdem gewinnt das Thema einer nachhaltigen Finanzwirtschaft unter Anlegenden, Verwaltenden und Aufsichtsbehörden immer mehr an Bedeutung. Auch wir als Ihr Vermögensverwalter beschäftigen uns mit Nachhaltigkeit im Sinne von Umwelt- Sozial- und Wohlverhaltens-Themen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3, Art. 6 Abs. 1 und 2 Offenlegungs-VO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung) und Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 6 Offenlegungsverordnung) sowie Angaben zur Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungsverordnung).

Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

•  Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

•  Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

•  Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen.

•  Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Böhmer & Schilcher Vermögensverwaltung GmbH verlässt sich hierbei auf die Selbsteinschätzung des jeweiligen Emittenten bzw. der KVG. Eine Überprüfung dieser Selbsteinschätzung ist der Böhmer & Schilcher Vermögensverwaltung GmbH nicht möglich und wird von ihr auch nicht geschuldet. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

•  Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotential zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, sollten sich die verbleibenden Risiken nur in einem geringeren Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. (Nachhaltigkeits)-Risiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, bzw. von uns nicht erkannt wurden, können sich erheblich stärker negativ auf die Rendite auswirken.

•  Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Offenlegungs-VO).

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

(Art. 4 Abs. 1 b, Abs. 2 Offenlegungs-VO bzw. Art. 4 Abs. 5 a Offenlegungs-VO) i.V.m. Art. 12, 13 VO 2022/1288)

•    Für die portfoliobezogene Anlageberatung gilt entsprechend, dass „keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung“ erfolgt (Art. 13 VO 2022/1288).
•    Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
•    Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgesehenen rechtlichen Regulierungen erfordert zunächst noch deren Konkretisierung. Des Weiteren existieren noch nicht finalisierte Regulierungsvorhaben, die nach deren Finalisierung zu einer zukünftig abweichenden Bewertung eines Finanzprodukts bzgl. seiner aktuell vorliegenden Einstufung als nachhaltig führen können. Darüber hinaus fehlen derzeit ein einheitlicher Marktstandard sowie einheitliche Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten.
•    Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) Offenlegungs-VO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) Offenlegungs-VO).
•    Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Angaben zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Vermögensverwaltungsvertrag (Art. 7 Taxonomieverordnung).

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitonen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Gummersbach, 01.03.2023

Seitenarchiv

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen bis 25.11.2022


Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

ESG-Kriterien

Im Jahr 2015 wurde das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet. Seitdem gewinnt das Thema einer nachhaltigen Finanzwirtschaft unter Anlegenden, Verwaltenden und Aufsichtsbehörden immer mehr an Bedeutung.

Auch wir als Ihr Vermögensverwalter beschäftigen uns mit Nachhaltigkeit im Sinne von Umwelt- Sozial- und Wohlverhaltens-Themen. Aber, was bedeuten die drei Buchstaben E-S-G für Sie als Anleger?

Abschnitt A

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung) und Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 6 Offenlegungsverordnung) sowie Angaben zur Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungsverordnung).

Abschnitt B

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offenlegungsverordnung).

Abschnitt C

Angaben zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Vermögensverwaltungsvertrag (Art. 7 Taxonomieverordnung).


Abschnitt A

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung) und Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 6 Offenlegungsverordnung) sowie Angaben zur Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungsverordnung).

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3, Art. 6 Abs. 1 und 2 Offenlegungs-VO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

•    Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
•    Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
•    Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
•    Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
•    Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotential zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker negativ auf die Rendite auswirken.
•    Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Offenlegungs-VO).


Abschnitt B

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offenlegungsverordnung).

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a, Abs. 2 Offenlegungs-VO bzw. Art. 4 Abs. 5 a Offenlegungs-VO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

•    Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
•    Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
•    Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) Offenlegungs-VO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) Offenlegungs-VO).
•    Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Gummersbach, 01.03.2023    


Abschnitt C

Angaben zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Vermögensverwaltungsvertrag (Art. 7 Taxonomieverordnung).

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 7 Taxonomieverordnung) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

„Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitonen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.“

Gummersbach, Ergänzung/Änderung vom 30. Dezember 2021 mit Wirkung
zum 1. Januar 2022.

Schlichtungsstelle


Gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist unser Unternehmen verpflichtet, auf die jeweils zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen.
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) zuständig. Die Anschrift lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main
https://vuv-ombudsstelle.de

Mitteilung gemäß § 134b AktG zur Mitwirkungspolitik in den Portfoliogesellschaften

Die Böhmer & Schilcher Vermögensverwaltung GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.