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Außergerichtliche Streitschlichtung

Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit unserer Vermögensverwaltung kommen, haben Mandanten der BSV GmbH die Möglichkeit, die Ombudsperson vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter e. V. (VuV) einzuschalten. Die Ombudsstelle des VuV ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne § 14 Abs. 3 Satz 1 Unterlassungsklagen Gesetz (UKlaG) in Verbindung mit § 11 Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV).

Vor dieser Schlichtungsstelle können ungeklärte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Die BSV GmbH ist Mitglied im VuV und nimmt deswegen an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des VuV lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

Mehr Informationen zur Schlichtungsstelle erhalten Sie unter http://vuv-ombudsstelle.de. Wiederkehrende Fragen zum Verfahrensablauf, Teilnehmern und vielem mehr werden Ihnen dort einfach verständlich beantwortet.